Bauspartarif
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Bausparkassen bieten vielfältige Tarifausgestaltungen an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bausparer zu entsprechen. Normalerweise wird der Wunschtarif bei der Vertragsgestaltung vereinbart und für die Laufzeit festgelegt. Es gibt aber auch bei vielen Bausparkassen die Möglichkeit, nachträglich den Tarif und damit Vertragsbedingungen zu ändern.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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