Bauspartarif
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Bausparkassen bieten vielfältige Tarifausgestaltungen an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bausparer zu entsprechen. Normalerweise wird der Wunschtarif bei der Vertragsgestaltung vereinbart und für die Laufzeit festgelegt. Es gibt aber auch bei vielen Bausparkassen die Möglichkeit, nachträglich den Tarif und damit Vertragsbedingungen zu ändern.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Bauspartarif
ausgehend