Direkt zum Inhalt

persönlicher Vollstreckungstitel

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundzüge eines persönlichen Vollstreckungstitels:

    • Für die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe des Grundschuldbetrages und der Zinsen und Nebenleistung übernimmt der Darlehensnehmer die persönliche Haftung, aus welcher ihn der Gläubiger ohne vorherige Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz in Anspruch nehmen kann und unterwirft sich wegen dieser persönlichen Haftung der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Urkunde in sein gesamtes Vermögen, so z.B. auch in Lohn- und Gehaltsansprüche oder anderen Grundbesitz. Damit bedarf es nicht mehr einer Klage (Vollstreckungsbescheid) zur Durchsetzung der Forderung des Kreditinstituts.
    • Rechtlich handelt es sich bei diesem Titel um ein abstraktes Schuldversprechen/ Schuldanerkenntnis mit freiwilliger Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
    • Wenn auch dieser persönliche Vollstreckungstitel ein eigenes Zugriffsrecht auf das sonstige Vermögen des Darlehensnehmers darstellt, ist durch die Verbindung mit der Grundschuld (Bestellung in derselben Urkunde und aus demselben Anlass) nur eine alternative einmalige Befriedigung möglich.
    • Die Erklärung zur persönlichen Haftungsübernahme darf nur vom Darlehensnehmer verlangt werden, jedoch nicht von einem Grundstückseigentümer, der nicht zugleich Darlehensnehmer ist.

    Für die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen kommen alle nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO) geeigneten persönlichen Titel infrage, insbesondere:

    • rechtskräftige oder vorläufig vollstreckbare Endurteile,
    • Vollstreckungsbescheide (§ 699 ZPO),
    • Prozessvergleiche (§ 794 I Nr. 1 ZPO),
    • Kostenfestsetzungsbeschlüsse (§ 794 I Nr. 2 ZPO),
    • vollstreckbare Urkunden (§ 794 I Nr. 5 ZPO).
    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "persönlicher Vollstreckungstitel"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap persönlicher Vollstreckungstitel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/persoenlicher-vollstreckungstitel-53173 node53173 persönlicher Vollstreckungstitel node50045 Vollstreckungsbescheid node53173->node50045 node47985 Vollstreckungstitel node53173->node47985 node49194 Zwangsvollstreckung node50045->node49194 node47651 Versäumnisurteil node50045->node47651 node36791 Einspruch node50045->node36791 node32361 einstweilige Verfügung node47985->node32361 node47985->node49194 node51004 Vorpfändung node51004->node47985 node34889 Einstellung node34889->node47985 node48476 Zivilprozess node48476->node50045
    Mindmap persönlicher Vollstreckungstitel Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/persoenlicher-vollstreckungstitel-53173 node53173 persönlicher Vollstreckungstitel node50045 Vollstreckungsbescheid node53173->node50045 node47985 Vollstreckungstitel node53173->node47985

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete