Vollstreckungsbescheid
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
früher: Vollstreckungsbefehl; für vollstreckbar erklärter Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid wird im Mahnverfahren auf Antrag des Antragstellers erteilt, wenn der Antragsgegner keinen Widerspruch erhoben hat. Vollstreckungsbescheid steht einem Versäumnisurteil gleich, deshalb kann der Antragsteller Zwangsvollstreckung betreiben und der Antragsgegner binnen zwei Wochen seit Zustellung Einspruch erheben. Wird kein Einspruch erhoben, erlangt Vollstreckungsbescheid Rechtskraft.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Vollstreckungsbescheid
ausgehend
eingehend
Vollstreckungsbescheid
ausgehend