Außenstände
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Summe der Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen. Außenstände stehen gesammelt im Kunden- oder Debitorenkonto, spezialisiert im Kontokorrentbuch oder in der Kundenkartei. Sie bedürfen einer ständigen Kontrolle, damit ggf. das Mahnverfahren sofort einsetzen kann. Ordnungsmäßiger Eingang der Außenstände ist Voraussetzung für die Zahlungsbereitschaft (Liquidität).
In der Bilanz: Saldierung mit Schulden untersagt, i.d.R. nur gestattet bei Personenidentität und Aufrechenbarkeit; Aufrechnung. Überzahlungen der Abnehmer sind zu passivieren, nicht mit Forderungen aufzurechnen.
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