Abstandsbaulast
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit einer Baulast übernimmt ein Grundstückseigentümer freiwillig die Pflicht oder Duldung zur Erfüllung von Voraussetzungen für die rechtsmäßige Durchführung eines Bauvorhabens.
Bei der Abstandsbaulast übernimmt der Nachbar fehlende Abstandsflächen. Die Übernahme erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde und hat auch für den Rechtsnachfolger Gültigkeit. Diese Abstandsbaulast ist möglicherweise schon erforderlich, wenn nachträglich eine Außendämmung angebracht wird.
Es erfolgt Eintragung im Baulastenverzeichnis. Eine Löschung ist nur durch Verzicht der Bauaufsichtsbehörde möglich.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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