haustechnische Anlage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Haustechnische Anlagen, wie Heizungs- oder Abwasseranlagen sind nicht Gegenstand der Baugenehmigung, sondern sind gemäß BauO genehmigungsfreie Anlagen. Dies gilt auch, wenn sie zusammen mit dem Gebäude errichtet oder geändert werden und bereits in den Bauvorlagen dargestellt wurden. Der Bauherr muss jedoch vor Benutzung der Anlage im Besitz einer Bescheinigung des Unternehmers oder eines Sachverständigen sein, dass die Anlage den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
Vgl. auch Abwasserleitungen.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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