Votierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Unter Votierung wird im Unterschied zum Rating das reine Kreditvotum im Sinne eines Ja/Nein-Entscheidungsvorschlages für die Kreditvergabe verstanden. Die Votierung eines Kompetenzträgers beinhaltet somit den Vorschlag, einen Kredit zu gewähren oder zu versagen. Die Votierung ist nicht mit der Kreditentscheidung gleichzusetzen, sondern bereitet sie vor.
Das Votierungsverfahren unterstützt die Kreditentscheidung nach dem Vieraugenprinzip. Unter bankindividuellen Risikogesichtspunkten werden bestimmte Kriterien vorgegeben, die sich an Geschäftsarten und Kreditgrößen orientieren.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Votierung
ausgehend