Kreditvorlage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nach den MaRisk hat jede Bank standardisierte Kreditvorlagen zu verwenden, soweit dies möglich und zweckmäßig ist. Die Ausgestaltung der Kreditvorlagen soll von der Art, dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt des Kredites abhängen. Unter standardisierten Kreditvorlagen versteht man zentral zur Verfügung gestellte Vordrucke oder Formulare, die individuell nicht abgeändert werden können. Dort sind auch regelmäßig alle Unterlagen aufgeführt, die für eine Kreditentscheidung erforderlich sind. Aus der Kreditvorlage sollen alle zur Bildung eines Gesamturteils relevanten Informationen hervorgehen:
- umfassende und nachvollziehbare Beurteilung des Kreditnehmers,
- eigenständige und unabhängige Beurteilung aller vorhandenen Informationen und Unterlagen,
- bedeutsame Aspekte des Kreditengagements.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Kreditvorlage
ausgehend