Kreditvorlage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nach den MaRisk hat jede Bank standardisierte Kreditvorlagen zu verwenden, soweit dies möglich und zweckmäßig ist. Die Ausgestaltung der Kreditvorlagen soll von der Art, dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt des Kredites abhängen. Unter standardisierten Kreditvorlagen versteht man zentral zur Verfügung gestellte Vordrucke oder Formulare, die individuell nicht abgeändert werden können. Dort sind auch regelmäßig alle Unterlagen aufgeführt, die für eine Kreditentscheidung erforderlich sind. Aus der Kreditvorlage sollen alle zur Bildung eines Gesamturteils relevanten Informationen hervorgehen:
- umfassende und nachvollziehbare Beurteilung des Kreditnehmers,
- eigenständige und unabhängige Beurteilung aller vorhandenen Informationen und Unterlagen,
- bedeutsame Aspekte des Kreditengagements.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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