Grundschuldbestellungsurkunde
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld mit folgenden Angaben:
- Urkundenrolle, Datum,
- Notarbezeichnung, vollständige Bezeichnung und Anschrift des Kreditnehmers und/ oder Eigentümers,
- Grundbuch- und Flurbezeichnungen,
- Gläubigerbezeichnung,
- Kapital, Nebenleistungen, Zinshöhe,
- Hinweise auf Formulare der Bank und
- Hinweis auf Unterschriften der Erschienenen und des Notars.
Vgl. auch: Sicherungszweckerklärung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Grundschuldbestellungsurkunde
ausgehend
eingehend
Grundschuldbestellungsurkunde
ausgehend