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Revision von Grundschuldbestellungsurkunde vom 27.07.2012 - 11:38
Grundschuldbestellungsurkunde
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld mit folgenden Angaben:
- Urkundenrolle, Datum,
- Notarbezeichnung, vollständige Bezeichnung und Anschrift des Kreditnehmers und/ oder Eigentümers,
- Grundbuch- und Flurbezeichnungen,
- Gläubigerbezeichnung,
- Kapital, Nebenleistungen, Zinshöhe,
- Hinweise auf Formulare der Bank und
- Hinweis auf Unterschriften der Erschienenen und des Notars.
Vgl. auch: Sicherungszweckerklärung.
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