kalte Betriebskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nachstehend sind die wichtigsten, sogenannten kalten Betriebskosten aufgeführt, die auf den Mieter umgelegt werden können:
Grundsteuern und andere öffentliche Lasten |
Wasser, Abwasser, Oberflächenwasser |
Straßenreinigung |
Müllentsorgung |
Hauswartdienste |
Hausreinigung |
Allgemeinstrom |
Versicherungen |
Kabel (nur bis 6/2024) |
Aufzug |
Sonstige Betriebskosten |
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
kalte Betriebskosten
ausgehend