kalte Betriebskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nachstehend sind die wichtigsten, sogenannten kalten Betriebskosten aufgeführt, die auf den Mieter umgelegt werden können:
Grundsteuern und andere öffentliche Lasten |
Wasser, Abwasser, Oberflächenwasser |
Straßenreinigung |
Müllentsorgung |
Hauswartdienste |
Hausreinigung |
Allgemeinstrom |
Versicherungen |
Kabel, Antenne |
Aufzug |
Sonstige Betriebskosten |
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
kalte Betriebskosten
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
kalte Betriebskosten
ausgehend