Direkt zum Inhalt

Einzeldenkmal

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ein Einzeldenkmal (Baudenkmal) ist eine bauliche Anlage, an deren Erhalt aufgrund z.B. einer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen, volkskundlichen oder technischen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht und die entweder durch Verwaltungsakt oder kraft Gesetzes Denkmaleigenschaft erlangt hat. Auch die Umgebung eines Einzeldenkmals soweit sie für dessen Erscheinungsbild von prägender Bedeutung ist, darf nicht so verändert werden, dass die Eigenart und das Erscheinungsbild des Denkmals wesentlich beeinträchtigt werden.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Einzeldenkmal"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Einzeldenkmal Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einzeldenkmal-52956 node52956 Einzeldenkmal node52972 Ensemble node52972->node52956 node49958 Wohnfläche node52972->node49958
    Mindmap Einzeldenkmal Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einzeldenkmal-52956 node52956 Einzeldenkmal node52972 Ensemble node52972->node52956

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete