Drittverwendung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Bei der Finanzierung von Gewerbe- und Industrieimmobilien wird überprüft, ob die Baulichkeiten bei einer Verwertung/Verkauf durch andere Nutzer/Mieter als heute (z.B. Wechsel von Eigen- und Fremdnutzung, Wechsel von Arztpraxis zu Büroräumen, Wechsel von Nutzung im Einzelhandel zu Nutzung durch Handwerker) ohne Einschränkungen, d.h. ohne großen zusätzlichen Aufwand für Umbauten problemlos drittverwendbar sind. Die Drittverwendungsfähigkeit ist ausschlaggebender Faktor für eine Beleihung, natürlich auch für die Investitionsbereitschaft des potenziellen Nutzerkreises und beeinflusst die Marktgängigkeit entscheidend. Im Gegensatz dazu definiert der Begriff „Nutzbarkeit durch Dritte“ den Fall, in dem die Immobilie zwar durch einen anderen Mieter, aber zum selben Zweck genutzt wird.