vorweggenommene Werbungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorweggenommene Werbungskosten sind Aufwendungen vor der Vermietung einer Immobilie, die nicht zu den Anschaffungs- und/ oder Herstellungskosten gehören. Steuerlich geltend gemacht werden können diese Aufwendungen nur, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass eine Einkunftserzielungsabsicht vorhanden war. Dazu gehören u.a. Bauzeitzinsen, Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten, Grundsteuer sowie Kosten für Besichtigungsfahrten.
Vgl. auch Werbungskosten.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
vorweggenommene Werbungskosten
ausgehend