Marktzinssatz
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Marktzinssätze sind diejenigen Zinssätze, die sich am Markt aufgrund der Vorgaben durch die Europäischen Zentralbank (EZB) und durch das Zusammenspiel von Geldangebot und Geldnachfrage herausbilden. Bei Darlehen mit veränderlichen Sollzinsen kann das Kreditinstitut den Zinssatz erhöhen, wenn sich die Marktzinsen erhöhen bzw. den Zinssatz herabsetzen, wenn sich die Marktzinsen ermäßigen. Die Veränderung des Zinssatzes wird das Kreditinstitut nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB entsprechend der Zinsentwicklung am Geld- oder Kapitalmarkt für Darlehen vergleichbarer Art und Größe vornehmen. Eine Zinssatzänderung muss das Kreditinstitut dem Darlehensnehmer unverzüglich mitteilen. Im Falle der Änderung des Zinssatzes kann der Darlehensnehmer innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen, muss allerdings dann innerhalb von zwei Wochen das Darlehen zurückzahlen.
Falls jedoch ein anderer Referenzinssatz vertraglich vereinbart wurde, sind Zeitpunkt und Höhe der Zinsänderung an die Veränderung dieses Referenzzinssatzes gekoppelt.