Direkt zum Inhalt

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Definition: Was ist "Abgeschlossenheitsbescheinigung"?

Erklärung der Bauauf­sichtsbehörde, dass Räumlichkeiten entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen, d.h. baulich von fremden Wohnungen und Wohnräumen abgetrennt sind.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erklärung der Bauauf­sichtsbehörde, dass Räumlichkeiten entsprechend dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen, d.h. baulich von fremden Wohnungen und Wohnräumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang vom Freien oder einem Treppenhaus besitzen. Diese Trennung erfolgt z.B. durch Wände und Decken, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Sondereigentum soll nur begründet werden, wenn die Wohnung oder sonstige Räume in sich abgeschlossen sind. Die Bescheinigung ist für die Umwandlung von Mehrfamilienhäusern zwecks Vermarktung als Eigentumswohnungen zwingend erforderlich.
    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist formelle Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in  Wohnungs- und/ oder Teileigentum und für die Anlage eigener Grundbuchblätter für jede einzelne Eigentumswohnung (§7 (4) WEG). Ohne deren Vorliegen kann das Grundbuchamt nicht tätig werden.
    Der Nachweis der Abgeschlossenheit erfolgt durch Anheften des Aufteilungsplans an die Teilungserklärung. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung gehört bei Finanzierungen derartiger Objekte zu den wichtigen Beleihungsunterlagen. Bei Altbauten ist die Vorlage vor Finanzierungszusage dringend notwendig, da die ursprünglichen Auflagen insbesondere bei älteren Bauten oft nicht erfüllt werden können. Hier handelt es sich meist um Feuerschutz und Schallschutz nach aktuellen Normen und Gesetzen. Dies hat vorübergehend eine Aufteilung und Veräußerung von Altbauten fast unmöglich gemacht. Als Ausweichlösung hat teilweise die Bruchteilsgemeinschaft fungiert.
    In der Wohnungsmarktbeobachtung kann die Zahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Wohnungsbestand als Indikator für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genutzt werden. Das ist erforderlich, um den räumlichen und zeitlichen Verlauf von Wohnungsprivatisierungen zu beobachten. 

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Abgeschlossenheitsbescheinigung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Abgeschlossenheitsbescheinigung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abgeschlossenheitsbescheinigung-52159 node52159 Abgeschlossenheitsbescheinigung node52158 Abgeschlossenheit node52159->node52158 node52887 Beleihungsunterlagen node52159->node52887 node34224 Grundbuchamt node52159->node34224 node34837 Grundstück node52158->node34837 node52952 Eigennutzungsfähigkeit node52952->node52158 node33156 Immobilien node52887->node33156 node30728 Betriebskosten node52887->node30728 node52817 außerordentliches Kündigungsrecht bei ... node52817->node52887 node33315 Grundbuch node34224->node33315 node34836 freiwillige Gerichtsbarkeit node34224->node34836 node52923 Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung node52923->node34224 node45716 Schuldschein node45716->node34224
    Mindmap Abgeschlossenheitsbescheinigung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abgeschlossenheitsbescheinigung-52159 node52159 Abgeschlossenheitsbescheinigung node52158 Abgeschlossenheit node52159->node52158 node52887 Beleihungsunterlagen node52159->node52887 node34224 Grundbuchamt node52159->node34224

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete