Eigennutzungsfähigkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei eigengenutzten Immobilien wird im Kreditgeschäft der Beleihungswert üblicherweise aus dem Sachwert abgeleitet, im Gegensatz dazu kommen für vermietete Objekt die Ertragswerte zum Ansatz.
Unterschiedlich gehandhabt wird der Wertansatz bei Objekten, die zwar nicht eigengenutzt aber eigennutzungsfähig sind. Auch in diesen Fällen wird der Beleihungswert eher sachwertorientiert festgelegt. Grundsätzlich sollte für jeden Kreditnehmer max. eine Wohnung als eigennutzungsfähig angesehen werden. Eigennutzungsfähig sind Wohnimmobilien, die sich i.d.R. durch folgende Eigenschaften auszeichnen: Abgeschlossenheit, Teilung, mindestens 45 m2 Wohnfläche, funktionaler Grundriss, normale bis gute Wohnlage.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Eigennutzungsfähigkeit
ausgehend
eingehend
Eigennutzungsfähigkeit
ausgehend