Anfangstilgung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Leistungsrate für ein Baudarlehen besteht aus Zins, Tilgung und ggf. noch Versicherungsbeiträgen. Bei Annuitätendarlehen nimmt bei gleicher Leistungsratenhöhe der Zinsanteil im Darlehensverlauf ständig ab, während der Tilgungsanteil kontinuierlich steigt. Die Anfangstilgung ist also der Tilgungsanteil im ersten Jahr und entspricht nur in diesem einen Jahr dem genannten (vereinbarten) Tilgungssatz.
Es sind natürlich auch Darlehensvarianten im Markt, wo die Tilgung nach Ablauf einiger Jahre erhöht werden kann, andere Modelle lassen diese Wahlmöglichkeit nicht zu.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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