Anfangstilgung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Leistungsrate für ein Baudarlehen besteht aus Zins, Tilgung und ggf. noch Versicherungsbeiträgen. Bei Annuitätendarlehen nimmt bei gleicher Leistungsratenhöhe der Zinsanteil im Darlehensverlauf ständig ab, während der Tilgungsanteil kontinuierlich steigt. Die Anfangstilgung ist also der Tilgungsanteil im ersten Jahr und entspricht nur in diesem einen Jahr dem genannten (vereinbarten) Tilgungssatz.
Es sind natürlich auch Darlehensvarianten im Markt, wo die Tilgung nach Ablauf einiger Jahre erhöht werden kann, andere Modelle lassen diese Wahlmöglichkeit nicht zu.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Anfangstilgung
ausgehend
eingehend
Anfangstilgung
ausgehend