Direkt zum Inhalt

Baurecht

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Es wird unterschieden in das private und das öffentliche Baurecht. Das private Baurecht regelt die privatrechtlichen Vereinbarungen und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten. Das öffentliche Baurecht umfasst die Rechtsvorschriften, die sich auf Art und Maß der baulichen Nutzung des Bodens befassen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Baurecht"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Baurecht Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/baurecht-52841 node52841 Baurecht node51999 Verwaltungsrecht node51999->node52841 node43470 Steuerrecht node51999->node43470 node44264 Sozialrecht node51999->node44264 node43709 öffentliches Recht node51999->node43709 node40197 Judikative node51999->node40197
    Mindmap Baurecht Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/baurecht-52841 node52841 Baurecht node51999 Verwaltungsrecht node51999->node52841

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete