Baurecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Es wird unterschieden in das private und das öffentliche Baurecht. Das private Baurecht regelt die privatrechtlichen Vereinbarungen und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten. Das öffentliche Baurecht umfasst die Rechtsvorschriften, die sich auf Art und Maß der baulichen Nutzung des Bodens befassen.
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Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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