Kündigungsverzicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kündigungsverzicht im Mietvertrag; der Mieterschutz ist ohnehin sehr weitgehend. Dennoch wird in Mietverträgen oftmals ein beiderseitiger Kündigungsverzicht vereinbart, der normalerweise dem Vermieter mehr Nutzen bringt als dem Mieter. Im Ergebnis bewirkt dies das Gleiche wie ein Zeitmietvertrag. Ein vorzeitiger Auszug des Mieters ist grundsätzlich nicht möglich, außer es liegen schwerwiegende Gründe vor. Der Vermieter muss daher bei der Vereinbarung eines Kündigungsverzichts eine Nachmieterregelung eingestehen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
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Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
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Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Kündigungsverzicht
ausgehend