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Kündigungsverzicht
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Kündigungsverzicht im Mietvertrag; der Mieterschutz ist ohnehin sehr weitgehend. Dennoch wird in Mietverträgen oftmals ein beiderseitiger Kündigungsverzicht vereinbart, der normalerweise dem Vermieter mehr Nutzen bringt als dem Mieter. Im Ergebnis bewirkt dies das Gleiche wie ein Zeitmietvertrag. Ein vorzeitiger Auszug des Mieters ist grundsätzlich nicht möglich, außer es liegen schwerwiegende Gründe vor. Der Vermieter muss daher bei der Vereinbarung eines Kündigungsverzichts eine Nachmieterregelung eingestehen.
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