gebundener Sollzinssatz
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der gebundene Sollzinssatz wird auch als Festzinssatz bezeichnet. Der Sollzinssatz wird für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Die erste Sollzinsbindung beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Darlehensvertrages bzw. zum Auszahlungstermin. Er endet am letzten Tag des Monats, in dem die Zinsbindung ausläuft. Zeitraum des gebundenen Sollzinssatzes = Darlehenslaufzeit.
Vgl. auch kombinierter Sollzinssatz.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
gebundener Sollzinssatz
ausgehend
eingehend
gebundener Sollzinssatz
ausgehend