kombinierter Sollzinssatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kombination aus einem festgeschriebenen und einem veränderlichen Sollzinssatz in einem bestimmten Verhältnis der Nettodarlehenssumme. Üblich sind 50 : 50 oder 75 : 25.
Während der festgeschriebene Darlehensteil relativ leicht kalkulierbar ist, wird für den zinsveränderlichen Darlehensteil zusätzlich eine Zinsbegrenzungsprämie fällig.
Es muss darauf geachtet werden, dass bei einem Gesamtkostenvergleich alle Kostenbestandteile berücksichtigt werden.
Vgl. auch gebundener Sollzinssatz.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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