Sollzinsbindungsfrist
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz beginnt der Zeitraum der ersten Sollzinsbindung mit dem Datum der Unterzeichnung des Darlehensvertrages durch das Kreditinstitut bzw. zum Auszahlungstermin, falls ein solcher vereinbart ist und endet am letzten Tag des Monats, in dem die Sollzinsbindung ausläuft. Das Kreditinstitut wird dem Darlehensnehmer rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung ein Angebot über einen neuen gebundenen Sollzinssatz und einen neuen Zeitraum für die Sollzinsbindung unterbreiten.
Vgl. auch Sondertilgung, Zeitraum der Sollzinsbindung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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