einseitiges Zinsanpassungsrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wird bei Ablauf einer Zinsfestschreibung (Sollzinsbindungsfrist) eines Baufinanzierungskredits lediglich der Sollzinssatz verändert und die sonstigen Bedingungen (bisherige Zinsbindungsdauer, Tilgungssatz etc.) bleiben unverändert, so ist kein neuer Kreditvertrag erforderlich, es genügt eine schriftliche Vereinbarung über den neuen Zinssatz. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer bestimmten Frist, gilt der neue Zinssatz als vereinbart (§ 315 BGB).
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