Fifo
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
Kurzbezeichnung für First-in-first-out; Prioritätsprinzip (Priorität) der Warteschlangentheorie, nach dem zuerst ankommende Transaktionen zuerst bedient werden. Angewandt u.a. bei der Reihenfolgeplanung.
Vgl. auch Hifo, Lifo, Lofo.
Handels-/Steuerrecht
Verfahren zur Bewertung gleichartiger Gegenstände des Vorratsvermögens (§ 256 HGB). Beim Fifo-Verfahren wird unterstellt, dass die zuerst gekauften Waren auch zuerst verbraucht oder weiterveräußert werden. Deshalb sind bei der Bewertung der Endbestände die Preise der letzten Einkäufe zugrunde zu legen.
Steuerliche Anerkennung: nur möglich, wenn Fifo der tatsächlichen Verbrauchsreihenfolge entspricht.
Vgl. auch Steuerbilanz.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung
Aktiengesellschaft (AG)
Bilanzierung von Software
Eigentumsvorbehalt
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Rückstellung
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
eingehend
Fifo
ausgehend
eingehend
Fifo
ausgehend