Kataster
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundstücksverzeichnis auf Vermessung beruhend und in einer Sammlung der Kataster-Karten niedergelegt. Bei Einrichtung des Grundbuchs wird ein Kataster zugrunde gelegt, in dem das Land in Gemarkungen aufgeteilt ist. Für jede Gemarkung besteht ein Flurbuch. Dieses setzt sich zusammen aus Kartenblättern, auf denen die Parzellen eingezeichnet und mit laufenden Nummern bezeichnet sind.
Das Kataster wird in der Bundesrepublik Deutschland von den Katasterämtern oder den Vermessungsämtern geführt.
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