Kataster
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundstücksverzeichnis auf Vermessung beruhend und in einer Sammlung der Kataster-Karten niedergelegt. Bei Einrichtung des Grundbuchs wird ein Kataster zugrunde gelegt, in dem das Land in Gemarkungen aufgeteilt ist. Für jede Gemarkung besteht ein Flurbuch. Dieses setzt sich zusammen aus Kartenblättern, auf denen die Parzellen eingezeichnet und mit laufenden Nummern bezeichnet sind.
Das Kataster wird in der Bundesrepublik Deutschland von den Katasterämtern oder den Vermessungsämtern geführt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Aufwendungen Bürgschaft Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft des öffentlichen Rechts Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Prozess Rechtsfähigkeit Subsidiarität Verwaltung Verwandtschaft eidesstattliche Versicherung einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
Kataster
ausgehend