Abzahlungshypothek
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ratenhypothek; Form einer Hypothek, bei der die Rückzahlung des langfristig gewährten Darlehns in gleichbleibend hohen Tilgungsraten erfolgt. Da aufgrund der regelmäßig abnehmenden Restschuld die Zinsen sinken, verringern sich auch die vom Schuldner insgesamt zu erbringenden Kapitaldienstleistungen (anders: Tilgungs- oder Annuitätenhypothek sowie Kündigungs- bzw. Fälligkeitshypothek).
In der heutigen Praxis des Kreditgeschäftes sind Hypotheken weitgehend unüblich, Kredite werden zumeist durch Grundschulden besichert.
In der heutigen Praxis des Kreditgeschäftes sind Hypotheken weitgehend unüblich, Kredite werden zumeist durch Grundschulden besichert.
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