Fertighaus
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
aus vorgefertigten Bauteilen schlüsselfertig zusammengefügtes Haus. Der Eigentumsvorbehalt des Herstellers wird i.d.R. durch Verbindung mit dem Grundstück erlöschen; das Haus wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Dingliche Rechte am Grundstück, z.B. Hypotheken und Grundschulden, erfassen dann auch das Fertighaus, das deshalb als Beleihungsobjekt in Betracht kommt. Bei der Festsetzung des Beleihungswertes ist möglicherweise verkürzte Nutzungsdauer zu berücksichtigen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
eingehend
Fertighaus
ausgehend