Bodenschätze
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach dem Bundesberggesetz alle mineralischen Rohstoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im Meerwasser vorkommen. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers, auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum am Grundstück nicht.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Betrieb
Bürgschaft
Darlehen
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwaltung
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
eingehend
Bodenschätze
ausgehend