erweiterter Eigentumsvorbehalt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Es handelt sich um eine besondere Form des Eigentumsvorbehalts. Der Eigentumsvorbehalt allgemein ist eine Form eines sog. Sicherungsgeschäfts. Beim erweiterten Eigentumsvorbehalt werden (auch) andere Gläubigerforderungen, nicht nur die spezielle Kaufpreisforderung des Gläubiger-Verkäufers aus einem bestimmten Vorbehaltsverkauf, mit abgesichert. Bes. der Kontokorrentvorbehalt, der bis zur Tilgung aller Forderungen aus dem Kontokorrent vereinbart werden kann, zählt hier dazu. Der erweiterte Eigentumsvorbehalt ist nichtig, wenn er den Eigentumsübergang von der Tilgung der Forderungen eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmens abhängig macht (§ 449 III BGB).
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