Eintragungsbewilligung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vielfach wesentliches, aber auch ausreichendes Erfordernis für eine Eintragung im Grundbuch. Das Grundbuchamt soll eine Eintragung (Belastung) nur vornehmen, wenn der davon Betroffene (meist der Eigentümer) damit einverstanden ist und dies durch Eintragungsbewilligung zum Ausdruck gebracht hat. Die Eintragungsbewilligung bedarf der öffentlichen Beglaubigung.
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