Hypothekarkredit
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Hypothekendarlehen, langfristiger Kredit, der zur Finanzierung von Immobilien, Schiffen oder Flugzeugen verwendet und durch die Eintragung einer Hypothek, Grund- oder Rentenschuld ins Grundbuch besichert wird. In Abgrenzung zu den Pfandrechten an beweglichen Sachen, Forderungen und Rechten werden diese auch als Grundpfandrechte bezeichnet. Während früher eine Absicherung durch Hypotheken üblich war, sind diese in der heutigen Praxis bedeutungslos. Heute erfolgt die Besicherung i.d.R. über Grundschulden. Dennoch wird der Begriff des Hypothekarkredits weiter verwendet.
Hypothekarkredite gehören zu den Realkrediten (Ggs. Personalkredit). Ist der Kreditnehmer eine Privatperson, so finden die Regelungen zu Verbraucherkrediten Anwendung (§§ 491 - 515 BGB).
Auch in anderen Ländern ist der Begriff des Hypothekarkredits üblich, wobei sich die Vergabe, Besicherung und Eintragung ins Grundbuch zur deutschen Praxis unterscheiden. Zur Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes gibt es daher seit langem Bestrebungen, einheitliche Standards zu entwickeln. So wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2014 eine Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen erlassen, die seit März 2016 in deutsches Recht umgesetzt ist und für Darlehensverträge, die nach dem 20. März 2016 geschlossen wurden, gilt.