Rentenschuld
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sonderform der Grundschuld, bei der im Gegensatz zu dieser kein Kapital, sondern Rente aus dem Grundstück zu zahlen ist (§§ 1199–1203 BGB) Die Rentenschuld ist wie die Grundschuld von einer persönlichen Forderung unabhängig, abstrakt.
Ablösung der Rente ist möglich.
Anders: Hypothek.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
Rentenschuld
ausgehend
eingehend
Rentenschuld
ausgehend