materielles Konsensprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konsensprinzip, das besagt, dass bei Eigentumsübertragung von Grundstücken sowie bei Bestellung eines Erbbaurechts zur Eintragung ins Grundbuch der Nachweis des dinglichen Vertrages erforderlich ist (§ 20 GBO).
Gegensatz: formelles Konsensprinzip.
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