beschränkte dingliche Rechte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
dingliche Rechte an einer Sache, die ihrem Inhaber nur einen Ausschnitt aus dem Eigentumsrecht gewähren: Nießbrauch, Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Vorkaufsrecht, Reallasten und v.a. Grundpfandrechte.
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