grundstücksgleiche Rechte
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
dingliche Rechte, die wie Grundstücke behandelt werden; sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden, z.B. Abbaurecht, Bergwerkseigentum, Erbbaurecht, Wohnungseigentum.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
eingehend
grundstücksgleiche Rechte
ausgehend
eingehend
grundstücksgleiche Rechte
ausgehend