Erbbaugrundbuch
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
dem Grundbuch entsprechendes öffentliches Buch für das Erbbaurecht. Das Erbbaugrundbuch wird gleichzeitig mit der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch angelegt. Führung beim Grundbuchamt wie gewöhnliches Grundbuch.
Mindmap "Erbbaugrundbuch"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Einrede der Vorausklage
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Stundung
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
Erbbaugrundbuch
ausgehend