Grundbuchberichtigungszwang
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wegen Interesses der Allgemeinheit an der Richtigkeit des Grundbuches (öffentlicher Glaube des Grundbuchs) in gewissen Fällen durch das Grundbuchamt ausgeübter Zwang (§§ 82 ff. GBO).
Vgl. auch Amtsberichtigung.
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