Grundbuchberichtigung
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von Amts wegen (Amtsberichtigung, Grundbuchberichtigungszwang) oder auf Betreiben eines Beteiligten (Grundbuchberichtigungsanspruch) erfolgende Berichtigung des Grundbuchs. Grundbuchberichtigung ist erforderlich, wenn die wirkliche Rechtslage eines Grundstücks mit den Eintragungen im Grundbuch (Buchstand) nicht übereinstimmt. Das Erfordernis der Grundbuchberichtigung folgt aus der Gefahr des gutgläubigen Erwerbs oder der Leistung an einen Scheinberechtigten.
Vgl. auch Widerspruch, Löschung.
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