Numerus Clausus
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beschränkung auf eine bestimmte Höchstzahl.
1. Bei der Auswahl von Rechtsformen (der Kreis der dinglichen Rechte kann nicht durch die Vertragsschließenden erweitert werden).
2. Begrenzte Zulassung zu Studienfächern an Universitäten, Technischen Universitäten, Gesamt- und Fachhochschulen, für die nur eine Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung steht, die wesentlich unter der Nachfrage liegt. Vergabe der Studienplätze in den Numerus-Clausus-Fächern durch die Stiftung für Hochschulzulassung oder durch die Hochschule selbst.
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