Zwangshypothek
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bes. Form einer Sicherungshypothek. Ein Gläubiger des Grundstückseigentümers kann aufgrund eines auf Zahlung einer Geldsumme (ohne Zinsen) von mehr als 750 Euro gerichteten vollstreckbaren Schuldtitels im Wege der Zwangsvollstreckung bei dem Grundbuchamt die Eintragung einer Zwangshypothek beantragen (§ 866 ZPO). Die Zwangshypothek ist stets Buchhypothek, d.h. ein Hypothekenbrief kann nicht ausgestellt werden.
Vgl. auch Arresthypothek.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
Zwangshypothek
ausgehend
eingehend
Zwangshypothek
ausgehend