Arresthypothek
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bes. Form einer Sicherungshypothek, die im Grundbuch des Schuldners eingetragen wird. Hat der Gläubiger eine Geldforderung oder einen Anspruch, der in eine Geldforderung übergehen kann, besteht die Möglichkeit einer Arresthypothek zur Sicherung einer zukünftigen Zwangsvollstreckung (insbes. bei drohender Vollstreckungsvereitelung). Mit einem Arrest wird in einem gerichtlichen Eilverfahren ein vorläufiger Rechtsschutz im Zivilprozess erreicht, solange bis der Gläubiger über einen vollstreckbaren Titel verfügt (vgl. §§ 916-945 ZPO, hier insbes. § 932 ZPO).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Aval
Avalkredit
Bürgschaft
Darlehen
Disagio
Discounted-Cashflow-Verfahren
Financial Covenants
Handelsvertreter
Kommissionsgeschäft
Mezzanine-Finanzierung
Prozess
Subsidiarität
Wechsel
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
ohne Gewähr
stille Gesellschaft
eingehend
Arresthypothek
ausgehend
eingehend
Arresthypothek
ausgehend