elektronische Kreditakte
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Rahmen der kostengünstigen, effektiven und zentralisierten Bearbeitung von Krediten ist auch ein „moderneres“ Dokumentenmanagement gefragt. Wurde vormals das Kreditgeschäft nur in Form von papierhaften Kreditakten durchgeführt, so ist es inzwischen geübte Praxis, dass
- alle für den Kreditprozess relevanten Dokumente in einer elektronischen Kreditakte verfügbar sind,
- nur die aus juristischen Gründen im Original benötigten Dokumente papierhaft archiviert werden und
- die papierhafte Kreditakte nur in Ausnahmefällen für die Kreditentscheidung und/ oder die Kreditbearbeitung herangezogen wird.
Die elektronische Kreditakte ist im Neugeschäft relativ einfach zu installieren, für das Bestandsgeschäft ist umfangreiches elektronisches Nacherfassen von vorhandenen Unterlagen erforderlich. Hier hat sich bewährt, dass nur anlassbezogen (z.B. bei Prolongationen) reagiert wird.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
elektronische Kreditakte
ausgehend