elektronische Kreditakte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Rahmen der kostengünstigen, effektiven und zentralisierten Bearbeitung von Krediten ist auch ein „moderneres“ Dokumentenmanagement gefragt. Wurde vormals das Kreditgeschäft nur in Form von papierhaften Kreditakten durchgeführt, so ist es inzwischen geübte Praxis, dass
- alle für den Kreditprozess relevanten Dokumente in einer elektronischen Kreditakte verfügbar sind,
- nur die aus juristischen Gründen im Original benötigten Dokumente papierhaft archiviert werden und
- die papierhafte Kreditakte nur in Ausnahmefällen für die Kreditentscheidung und/ oder die Kreditbearbeitung herangezogen wird.
Die elektronische Kreditakte ist im Neugeschäft relativ einfach zu installieren, für das Bestandsgeschäft ist umfangreiches elektronisches Nacherfassen von vorhandenen Unterlagen erforderlich. Hier hat sich bewährt, dass nur anlassbezogen (z.B. bei Prolongationen) reagiert wird.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
elektronische Kreditakte
ausgehend