Gesamtkosten des Darlehens
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Darlehensvertrag müssen die Gesamtkosten des Darlehens (ohne Sollzinsen), soweit sie zum Zeitpunkt der Vertragserstellung bekannt sind, dargestellt werden. Die einzelnen Positionen ergeben den Nettodarlehensbetrag.
Zinsbegrenzungsprämie |
Disagio |
Bearbeitungskosten |
Gutachterkosten |
Vermittlungsprovision |
Summe der einmaligen Kosten für den Vertrag zur Vermögensbildung |
Summe der laufenden Kosten für den Vertrag zur Vermögensbildung |
Summe der einmaligen sonstigen Kosten |
Summe der laufenden sonstigen Kosten |
= Nettodarlehensbetrag |
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Gesamtkosten des Darlehens
ausgehend