Gesamtkosten des Darlehens
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Darlehensvertrag müssen die Gesamtkosten des Darlehens (ohne Sollzinsen), soweit sie zum Zeitpunkt der Vertragserstellung bekannt sind, dargestellt werden. Die einzelnen Positionen ergeben den Nettodarlehensbetrag.
Zinsbegrenzungsprämie |
Disagio |
Bearbeitungskosten |
Gutachterkosten |
Vermittlungsprovision |
Summe der einmaligen Kosten für den Vertrag zur Vermögensbildung |
Summe der laufenden Kosten für den Vertrag zur Vermögensbildung |
Summe der einmaligen sonstigen Kosten |
Summe der laufenden sonstigen Kosten |
= Nettodarlehensbetrag |
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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Gesamtkosten des Darlehens
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