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Grundschuldbestellungsurkunde

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld mit folgenden Angaben:

    • Urkundenrolle, Datum,
    • Notarbezeichnung, vollständige Bezeichnung und Anschrift des Kreditnehmers und/ oder Eigentümers,
    • Grundbuch- und Flurbezeichnungen,
    • Gläubigerbezeichnung,
    • Kapital, Nebenleistungen, Zinshöhe,
    • Hinweise auf Formulare der Bank und
    • Hinweis auf Unterschriften der Erschienenen und des Notars.

    Vgl. auch: Sicherungszweckerklärung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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