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Kontrollsteuern

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Kontrollsteuern dienen zur Bekämpfung illegaler Steuerzuwiderhandlungen: Eine Steuer gibt Anhaltspunkte für die Erfüllung der Steuerpflicht bei einer anderen.

    2. Formen: a) Materialsteuer: Bei ihrer Erhebung werden Tatbestände bekannt, die der Verwaltung Hinweise für die Erfüllung der Steuerpflicht bei anderen Steuern bieten.

    Beispiel: Mehrwertsteuer gibt bes. bei Kleinunternehmen Anhaltspunkte auf den Gewinn des Unternehmens.

    b) Zangensteuern: wirken auf grobe Formen der Steuertäuschung. So kontrolliert die Erbschaftsteuer nachträglich die Erfüllung der Einkommensteuer des Erblassers.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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