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Kontrollsteuern
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Kontrollsteuern dienen zur Bekämpfung illegaler Steuerzuwiderhandlungen: Eine Steuer gibt Anhaltspunkte für die Erfüllung der Steuerpflicht bei einer anderen.
2. Formen: a) Materialsteuer: Bei ihrer Erhebung werden Tatbestände bekannt, die der Verwaltung Hinweise für die Erfüllung der Steuerpflicht bei anderen Steuern bieten.
Beispiel: Mehrwertsteuer gibt bes. bei Kleinunternehmen Anhaltspunkte auf den Gewinn des Unternehmens.
b) Zangensteuern: wirken auf grobe Formen der Steuertäuschung. So kontrolliert die Erbschaftsteuer nachträglich die Erfüllung der Einkommensteuer des Erblassers.
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