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Organisationskosten

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    Inhaltsverzeichnis

    1. Rechnungswesen
    2. Wettbewerbsökonomik

    Rechnungswesen

    Aufwendungen für die Schaffung einer innerbetrieblichen Funktionsteilung (Organisation) sowie für die dafür benötigten Einrichtungen. Organisationskosten kommen meist einem längeren Zeitraum zugute.

    1. Für Kostenverrechnung zwei Möglichkeiten: a) Aktivieren, sodass Organisationskosten auf dem Wege über die Abschreibungen in die Kostenrechnung eingehen.

    b) Belasten eines Aufwandsausgleichskontos und Verteilen in angemessenen Teilbeträgen auf die einzelnen Rechnungsabschnitte.

    2. Bilanzierung: In der Handelsbilanz und der Steuerbilanz sind Organisationskosten aktivierungspflichtig, soweit ihnen ein aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand (Wirtschaftsgut) gegenübersteht.

    Vgl. Einrichtungskosten, Ingangsetzungskosten

    Wettbewerbsökonomik

    Transaction Cost Economies.

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