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Organisationskosten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Rechnungswesen
Aufwendungen für die Schaffung einer innerbetrieblichen Funktionsteilung (Organisation) sowie für die dafür benötigten Einrichtungen. Organisationskosten kommen meist einem längeren Zeitraum zugute.
1. Für Kostenverrechnung zwei Möglichkeiten: a) Aktivieren, sodass Organisationskosten auf dem Wege über die Abschreibungen in die Kostenrechnung eingehen.
b) Belasten eines Aufwandsausgleichskontos und Verteilen in angemessenen Teilbeträgen auf die einzelnen Rechnungsabschnitte.
2. Bilanzierung: In der Handelsbilanz und der Steuerbilanz sind Organisationskosten aktivierungspflichtig, soweit ihnen ein aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand (Wirtschaftsgut) gegenübersteht.
Vgl. Einrichtungskosten, Ingangsetzungskosten
Wettbewerbsökonomik
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